Steuereinholung

Steuereinholung
rechtlich zulässige Form der  Steuerabwehr: Erhöhte Leistung des Steuerbetroffenen, um einen Ausgleich (Einholung) der Belastung aus Steuerzahlungen zu erzielen (A. Lampe). Während Steuern im Sektor Haushalte i.d.R. Konsumeinschränkungen bewirken, kann eine Steuer im Bereich der Unternehmungen auch gewisse „Anspornwirkungen“ auslösen, bes. bei Unternehmen, die kurzfristig ihre Steuerbelastung nicht auf die Abnehmer ihrer Erzeugnisse abwälzen können; sie versuchen deshalb, den durch Steuern eingetretenen Verlust auf dem Weg einer anderweitigen Kostensenkung auszugleichen.
- Anders:  Steuerausweichung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Steuerwirkungen — Steuerwirkungen,   die Wirkungen der einzelnen Steuern und der Besteuerung insgesamt auf das Verhalten der Wirtschaftssubjekte und damit auf Allokation, Distribution und Stabilität einer Volkswirtschaft oder auch mehrerer, durch Außenhandel und… …   Universal-Lexikon

  • Fabrikationsteuer — Produktionsteuer; besondere Erhebungsweise einer ⇡ Verbrauchsteuer, sog. „innere“ Verbrauchsbesteuerung. Erhebung der F. erfolgt im Verlauf des Produktionsprozesses und knüpft dabei an bestimmte Merkmale an, z.B. an Rohstoffe (Zuckerrüben),… …   Lexikon der Economics

  • Steuerabwehr — 1. Begriff: Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten Steuer wirksam zu begegnen. 2. Formen: a) Rechtswidrige Formen: ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Steuerwirkungen — 1. Begriff: Effekte der Steuern oder Steuerrechtsänderungen auf volkswirtschaftliche Größen. St. umfassen Steuerausweichreaktionen in der Ankündigungsphase (⇡ Signalwirkungen), Überwälzungsprozesse bei der Steuerauferlegung und Sekundärwirkungen… …   Lexikon der Economics

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